Sustainable Finance
Transparenz steigern und nachhaltige Förderwege nutzen: Europa hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu werden. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die EU den Aktionsplan „Sustainable Finance“ ins Leben gerufen, der darauf abzielt, Kapitalflüsse in ökologisch nachhaltige Aktivitäten zu lenken.
Über Sustainable Finance
Im Finanzsystem umfasst Sustainable Finance auch das Einbinden von Umwelt-, sozialen und Unternehmensführungsaspekten in die Entscheidungen von Finanzakteuren bei der Bewertung und Bewilligung von Finanzinvestitionen. Ein zentrales Instrument des EU-Aktionsplans Sustainable Finance ist die EU-Taxonomie, eine Verordnung zur Definition von Nachhaltigkeit, die für Unternehmen und Investoren gleichermaßen als Maßstab dient. Seit Anfang dieses Jahres gelten in der EU die damit verbundenen neuen Standards, die Unternehmen dazu verpflichten, umfassend über ihre Nachhaltigkeitspraktiken zu berichten.
Bausteine und Eckpfeiler
Der EU-Aktionsplan „Sustainable Finance“ verfolgt drei übergeordnete Ziele:
- Mobilisierung von Kapital
- Risiko-Management
- Transparenz und langfristige Orientierung
Da Banken und Finanzinstitute zukünftig bei neuen Kreditvergaben Nachhaltigkeitsrisiken - einschließlich Klimarisiken und Risiken im Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft - angemessen berücksichtigen müssen, muss sich Ihr Geschäftsmodell und Ihr Produkt diesen Kriterien stellen. Vereinfacht ausgedrückt heißt das: Ist Ihr Produkt umweltschädlich, ist eine Bewilligung von Investitionskrediten in zukünftigen Prozessen nahezu unwahrscheinlich. Um weiter zukunftsfähig mit Ihrem Geschäft zu bleiben gilt es, eine Status Quo-Aufnahme zu gestalten und entsprechende Maßnahmen daraus abzuleiten. Aktuell gilt eine solche Berichterstattung zwar nur als verpflichtend, wenn kapitalmarktorientierte Unternehmen, Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften mehr als 500 Mitarbeitende sowie mehr als 50 Mio. Euro Umsatz oder mehr als 25 Mio. Euro in der Bilanzsumme aufweisen können, jedoch sind Nachhaltigkeitsinformationen für KMU heute schon relevant!
Bei der Berichterstattung der Großunternehmen sind die Informationen der KMU aufgrund von Lieferkettenverknüpfungen o. ä. bereits jetzt von Relevanz. Auch wenn sie noch nicht für eine eigene Betrachtung aus rechtlicher Sicht von Nöten sind, werden sie zur Erstellung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in den entsprechenden Unternehmen benötigt und somit abgefragt. Daher ist bereits jetzt ein klarer Handlungsbedarf vorhanden! Die efa untersützt mit Ihren Beratungsangeboten den Prozess in KMU innerhalb von NRW: Mit der Fokussierung auf Taxonomiekonformität und Berichterstattungspflichten helfen wir Ihnen, den Grundstein auf Ihrem Weg in das nachhaltige Wirtschaften zu legen!
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Ein zentrales Instrument des EU-Aktionsplans „Sustainable Finance“ ist die EU-Taxonomie, eine seit 2020 in Kraft getretene Verordnung zur Definition von Nachhaltigkeit, die für Unternehmen und Investoren gleichermaßen als Maßstab dient.
Genauer gesagt: Die EU-Taxonomie definiert, was als eine ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivität gelten kann. Die Wirtschaftsaktivitäten sind gemäß EU-Systematik der Wirtschaftszweige (NACE-Codes) definiert. Zur Clusterung der Wirtschaftsaktivitäten werden von der EU einzelne technische Bewertungskriterien in den sogenannten Sektorenlisten festgelegt. Dabei bezieht sich die Verordnung insbesondere auf CO2-intensive Wirtschaftsbereiche. Ein Beispiel hierfür kann die Definierung eines Energieverbrauchs sein, der in spezifischen Branchen, wie z.B. Gießereien, eingehalten werden muss.
Unternehmen, die in 2023 CSRD-Berichtspflichtig sind, müssen die Taxonomie auf ihre Bilanzen bzw. Umsätze und Investitionsausgaben übertragen und deren taxonomiefähige und taxonomiekonforme Anteile ermitteln und in den CSRD-Bericht integrieren.
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Es bedarf der Transparenz des Nachhaltigkeitscharakters von Unternehmen, um den Fortschritt der Transformation messen und nachvollziehen zu können. Vor diesem Hintergrund unterliegen Unternehmen umfangreichen nachhaltigkeitsbezogenen Berichts- und Offenlegungspflichten, zu denen
- die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und
- das Taxonomie-Reporting
zählen.
Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD):
Die CSRD führt die nicht-finanzielle Berichterstattung weiter aus in eine umfangreichere Nachhaltigkeitsberichterstattung. Im Rahmen dieser müssen Unternehmen über z.B. ihre Nachhaltigkeitsziele, Geschäftsstrategie und Folgen ihrer Wirtschaftsaktivitäten auf Nachhaltigkeitsaspekte berichten, ebenso aber auch über den Einfluss der Nachhaltigkeitsaktivitäten auf die anderen Faktoren. Die in der CSRD lediglich grob gefassten Inhalte für die Nachhaltigkeitsberichte werden in den European Sustainability Reporting Standard (ESRS) konkretisiert. Neben sektorübergreifenden Angaben sollen auch sektorspezifische Berichtsstandards und ein reduzierter KMU-Standard entwickelt werden.
„Immense Investitionen sind erforderlich, um das Erreichen der ambitionierten europäischen Ziele in Bezug auf Nachhaltigkeit zur realisieren. Begreifen Sie die neuen Regulierungen wie die EU-Taxonomie bzw. die Berichts- und Nachweispflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive als Chance, schon heute Ihr Geschäftsmodell auf die Anforderungen von morgen auszurichten.“
Nachhaltigkeitsberichterstattung &
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Sustainable Finance in Zahlen
1. Schätzung EU-Kommission in ihrem Strategic Foresight Report 2023, Quelle: Strategic-Foresight-Report von Politico. Zur Quelle
2. Quelle: KfW Research, Fokus Volkswirtschaft, Nr. 453, 29.02.2024, Autorin: Dr. Juliane Gerstenberger
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