FAQs
Oft gefragt
-
Der Standort des Unternehmens, in dem Ihr ressourcenschonendes Produkt, Ihre ressourcenschonende Dienstleistung oder Ihr ressourcenschonendes Geschäftsmodell entwickelt und/oder produziert wird, muss in NRW liegen. Das muss nicht zwingend der Hauptsitz des Unternehmens sein.
-
Der Preis soll Produkte, Dienstleistungen und/ oder Geschäfstmodelle von Unternehmen mit mittelständischen Strukturen auszeichnen. Daher darf eine Mitarbeiterzahl von 1.000 nicht überschritten werden. Eine Umsatzhöchstgrenze gibt es nicht.
-
Nein, die Bewerbung ist ausschließlich über das zur Verfügung gestellte, beschreib- und zwischenspeicherbare pdf-Formular möglich. Sie können dort der Bewerbung Anhänge wie Fotos, Skizzen o. ä. hinzufügen.
-
Bewerbungsstart für den NRW-Preis Ressourcenschonung ist der 15. Januar 2025, Bewerbungsschluss ist der 15. Mai 2025.
-
Die Nominierung erfolgt durch verschiedenste Partner der efa. Sie müssen für eine Bewerbung aber nicht zwingend nominiert worden sein -
wenn Sie nicht nominiert wurden, tragen Sie in das entsprechende Feld bitte “Keine” ein.
Ansprechpartner
Wir sind für Sie da
jek@efa.nrw