Beratungsförderprogramm Ressourceneffizienzberatung NRW

Förderung nutzen. Kosten senken. Transformation vorantreiben.

Sie beschäftigen sich in Ihrem Unternehmen mit Fragen zur Steigerung der Ressourceneffizienz und der Transformation zu einer Circular Economy? Sie sind daran interessiert, Ihre Prozesse oder Produkte ressourceneffizienter zu gestalten? Ihre Lösungen möchten Sie in Zusammenarbeit mit einem externen Sachverständigen entwickeln?

Eine industrielle Produktionsanlage mit beweglichen Teilen und einem großen Motor im Vordergrund. Die Umgebung ist von verschiedenen Maschinen und Förderbändern geprägt, die für die Verarbeitung von Materialien verwendet werden. Die Bildschärfe vermittelt Geschwindigkeit und Aktivität.
Beratungsförderprogramm Ressourceneffizienzberatung

Was wird gefördert?

Sie können die Ausgaben in Ansatz bringen, die Ihnen im Rahmen einer Ressourceneffizienzberatung für die Dienstleistungen externer Berater entstehen.

Die eingesetzten Beratungsmethoden müssen erprobt und geeignet sein, durch die

  • Identifizierung von Potenzialen,
  • Entwicklung und Bewertung von Maßnahmen beziehungsweise
  • Analyse von Produkten und Geschäftsmodellen nach ecodesign bzw. circular design-Gesichtspunkten,
  • Schließung von Stoffkreisläufen im Sinne einer Circular Economy beziehungsweise
  • Unterstützung der Umsetzungsbegleitung für Investitionen in die digitale Transformation.

Weitere Voraussetzungen einsehen

Genaue Fördersumme kennenlernen

Wer ist antragsberechtigt?

Grundsätzlich können alle Unternehmen in NRW davon profitieren. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden aus EU-Fördermitteln in Verbindung mit Mitteln des Landes NRW gefördert. Große Unternehmen können Landesmittel als De-minimis-Beihilfe erhalten. Wichtig: Der Fokus der Beratung muss auf dem Förderzweck liegen. Genauer beziffert bedeutet das: 

  • Förderfähig sind KMU im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Kommission. Hierzu zählen Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro.
  • Darüber hinaus können auch große Unternehmen eine Förderung für eine Ressourceneffizienzberatung beantragen. Voraussetzung ist, dass die beantragte Zuwendung zusammen mit den innerhalb des laufenden Kalenderjahres sowie der beiden vorangegangenen Kalenderjahre erhaltenen De-minimis-Beihilfen den Betrag von 300.000 Euro nicht überschreitet.

Wie können Anträge gestellt werden?

Für KMU

Die Antragstellung für KMU erfolgt online mit einer Erstprüfung und Versand des Antrags per Post. Der Aufwand ist überschaubar. Wir empfehlen vorher ein kostenfreies Beratungsgespräch mit der efa. Direkt zum EFRE.NRW.Online-Portal

Für große Unternehmen

Für große Unternehmen besteht ein Formularverfahren. Der Aufwand ist überschaubar. Wir empfehlen vorher ein kostenfreies Beratungsgespräch mit der efa. Um eine Förderung zu beantragen, stellen Sie bitte die beim LANUK im Kapitel “Wer” aufgelisteten Unterlagen zusammen und senden diese in einfacher Ausfertigung an das LANUK. 

Nach Eingang wird Ihr Antrag von der Effizienz-Agentur NRW (efa) in technischer und vom LANUK in rechtlicher Hinsicht geprüft.Bei einem positiven Ergebnis und verfügbaren Haushaltsmitteln erhalten Sie vom LANUK zunächst eine Förderzusage in Form eines Zuwendungsbescheides. Nach Abschluss des Projektes wird Ihnen die Zuwendung ausgezahlt, sobald Sie deren zweckentsprechende und rechtmäßige Verwendung gegenüber dem LANUK nachgewiesen haben.

Sie haben Fragen?

Wie viel der Projektsumme kann gefördert werden?

  • Der Förderanteil beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Beachten Sie bitte, dass bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen die Umsatzsteuer nicht mit in die Bemessung einfließt.
  • Die Höhe der Zuwendung ist auf maximal 100.000 EUR begrenzt. Die Bagatellgrenze für die Bearbeitung von Förderanträgen liegt bei 2.500 EUR.

Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung?

Eine Förderung setzt außerdem voraus,

  • dass die Dienstleistungen des Beraters nicht fortlaufend oder in regelmäßigen Abständen von Ihnen in Anspruch genommen werden oder zu den gewöhnlichen Betriebsausgaben Ihres Unternehmens gehören sowie, 
  • dass Sie mit der Beratung erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides beginnen.

Förderbekanntmachung

Ansprechpersonen

Sie haben Fragen?

Alle fachlichen Fragen beantwortet die Effizienz-Agentur NRW:

Ansprechperson: Andreas Kunsleben
E-Mail: aku@efa.nrw
Tel.: +49 203 378 79 50

Weitere Informationen zum Förderangebot, Ansprechpersonen sowie Informationen zum digitalen Antragsverfahren finde Sie hier: Beratungsförderprogramm Ressourceneffizienz NRW

Fragen rund um die fördertechnische Seite des Aufrufs beantwortet das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) unter www.lanuk.nrw.de oder per Direktkontakt:

Christoph Schlemmer
E-Mail: Christoph.Schlemmer@lanuk.nrw.de
Tel.: 02361/305-2451
Lutz Erhard Jansen-Kaiser
E-Mail: LutzErhard.Jansen-Kaiser@lanuk.nrw.de
Tel.: 02361/305 2762