Förderprogramm Ressource.NRW 2025-2026
Förderung für innovative Maßnahmen sowie Investitionen zur Ressourceneinsparung, Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft. Die Landesregierung unterstützt mit dem Förderprogramm „Ressource.NRW“ ab sofort kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Investitionen in ressourceneffiziente Prozesse sowie beim Übergang zur Kreislaufwirtschaft. Land und EU stellen dafür über 8 Millionen Euro im Rahmen des EFRE/JTF-Programms Nordrhein-Westfalen 2021-2027 zur Verfügung. Das Programm ist ab sofort für Antragsstellungen bis zum 30.06.2026 möglich.
Was wird gefördert?
Gefördert werden
- Investitionen in neue und innovative Technologien, die einen wesentlichen Beitrag zur Ressourceneffizienz leisten bzw. die den Übergang zu einer Circular Economy unterstützen. Für die Förderung von innovativen Technologien gilt: Die geplante Technologie wird noch nicht großtechnisch angewendet bzw. bekannte Techniken werden erstmals in einer neuen verfahrenstechnischen Kombination zum Einsatz kommen.
- Investitionen, die einen wesentlichen Beitrag zur Ressourceneffizienz leisten bzw. die den Übergang zu einer Circular Economy unterstützen UND THG-Einsparung pro Fördereuro bewirken („Fördereffizienz“)
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die ihren Sitz oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben. Folgende Eckpunkte sind zu beachten:
- Die Förderquote beträgt bis zu 60 Prozent.
- Die maximale Förderhöhe beträgt 4.000.000 EUR.
- Die Bagatellgrenze für die Gewährung einer Zuwendung liegt bei 25.000 EUR Zuschuss.
Wie können Anträge gestellt werden?
Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs geprüft und im Falle der Erfüllung der Anforderungen an Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, bewilligt. Eine Antragstellung ist ab jetzt und kontinuierlich bis zum 30.06.2026 über das EFRE.NRW.online-Portal möglich möglich.
Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung?
- Für die Förderung von Investitionen in neue und innovative Technologien gilt:
Die geplante Technologie wird noch nicht großtechnisch angewendet bzw. bekannte Techniken werden erstmals in einer neuen verfahrenstechnischen Kombination zum Einsatz kommen. NRW unterstützt mit dieser Förderung die Marktetablierung neuer Pro-zess-, Sammel-, Sortier- und Recyclingtechnologien. Der Stand der Technik wird damit weiterentwickelt. In Fällen, in denen die Investitionsmaßnahme der Richtlinie 2010/75/EU des Europäi-schen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (IED-Richtlinie) unterliegen, können die Merkblätter Beste verfügbare Techniken – (BVT) zur europäi-schen IED-Richtlinie als Abgrenzungshilfe für innovative Maßnahmen dienen. - Für die Förderung von Investitionen mit Fördereffizienz gilt:
Die Voraussetzung für die Förderung ist die je Fördereuro erreichte THG-Einsparung pro Jahr („Fördereffizienz“). Die Zuwendung darf den Betrag von 500 Euro je Tonne erwarteter jährlicher CO2-Einsparung nicht übersteigen. Die Berechnung der erwarteten jährlichen CO2-Einsparungen erfolgt über das Online-Bilanzierungstool ecocockpit der Effizienz-Agentur NRW.
Sie haben Fragen?
Jedem Antragstellenden wird empfohlen, Beratung in Anspruch zu nehmen.
Fragen rund um die fördertechnische Seite des Aufrufs beantwortet das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) unter www.lanuk.nrw.de oder per Direktkontakt:
| Muhmand Tscharki E-Mail: muhmand.tscharki@lanuk.nrw.de Tel.: 02361/305 3297 | Lutz Erhard Jansen-Kaiser E-Mail: LutzErhard.Jansen-Kaiser@lanuk.nrw.de Tel.: 02361/305 2762 |
Alle fachlichen Fragen beantwortet die Effizienz-Agentur NRW:
E-Mail: ressource@efa.nrw
Tel.: 0203 37879 35
Weitere Informationen zum Förderangebot, Ansprechpersonen sowie Informationen zum digitalen Antragsverfahren finde Sie hier: Förderprogramm Ressource.NRW 2025-2026