Förderaufruf Ressource.NRW 2024-2025
Förderung für innovative Maßnahmen zur Ressourceneinsparung, Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft.
Um neuartige ressourceneffiziente Technologien wie Sammel-, Sortier- und Recyclingtechnologien im Sinne der Circular Economy erstmalig in die Anwendung bringen zu können, unterstützt die Landesregierung mit dem Förderaufruf „Ressource.NRW“ kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Investitionen in innovative Maßnahmen.
Fakten zum Förderaufruf
Der Aufruf startete am 1. Februar 2024. Es sind insgesamt drei Einreichungsrunden bis Ende 2025 vorgesehen. Die Einreichungsfrist für die zweite Runde endet am 16. September 2024.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in innovative Anlagen mit Demonstrationscharakter, die einen wesentlichen Beitrag zur Ressourceneffizienz beziehungsweise zum Übergang in eine Circular Economy leisten und die geplante Technologie noch nicht großtechnisch angewendet wird bzw. bekannte Techniken erstmals in einer neuen verfahrenstechnischen Kombination zum Einsatz kommen werden.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die ihren Sitz oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben. Die Förderquote beträgt maximal 60 Prozent, die maximale Fördersumme vier Millionen Euro. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt durch ein unabhängiges Gremium.
Wie können Anträge gestellt werden?
Der Aufruf „Ressource.NRW“ sieht ein einstufige Antragsverfahren vor. Die Anträge sind online unter https://efre.ecoh.nrw.de einzureichen. Es gibt die Möglichkeit, Dateien als Anhang im Online Antragstool zu hinterlegen.
Einreichungstermine:
- Einreichungsrunde bis 01.04.2024
- Einreichungsrunde bis 16.09.2024
- Einreichungsrunde bis 05.05.2025
Die Einreichungsfrist der Anträge endet zum jeweiligen Datum um 16:00 Uhr.
Eingereichte Anträge stehen untereinander im Wettbewerb.
Die eingegangenen Anträge werden in förderrechtlicher, wirtschaftlicher und technologischer Hinsicht sowie hinsichtlich ihrer Innovation geprüft und bewertet.
Im Rahmen der Prüfung werden die Auswahlkriterien gemäß Ziffer 4 der Förderbekanntmachung und Angaben gemäß Artikel 9 Absätze 2 bis 4 und Artikel 73 Absatz 2 Buchstabe j der Verordnung (EU) 2021/1060 berücksichtigt.
Daher dürfen bis zur Bewilligung bzw. Genehmigung keine projektbezogenen Verträge geschlossen werden.
Zum Begutachtungsprozess können grundsätzlich nur Vorhaben zugelassen werden, für die vom antragstellenden KMU alle erforderlichen Nachweise eingereicht bzw. die Voraussetzungen erfüllt wurden. Ihm gehören Sachverständige an, die fachlich auf dem Gebiet qualifiziert, nicht befangen, unabhängig sowie persönlich geeignet und erfahren sind. Ein positives Votum des Begutachtungsausschusses entspricht einer Förderempfehlung, ist aber noch keine Förderzusage.
Die Zusammensetzung des Begutachtungsausschusses wird unter www.efre.nrw.de bekannt gegeben.
Nach der Begutachtung durch den Begutachtungsausschuss beginnt für die zur Förderung empfohlenen Vorhaben der Bewilligungsprozess durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV).
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Basis der Förderrichtlinien im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens. Die Gewährung der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.
Die Förderung erfolgt im Wege der Ausgabenerstattung nach der Vorlage von Belegen für tatsächlich getätigte Ausgaben. Antragstellende erklären sich im Fall der Förderung mit der Aufnahme in die öffentliche Liste der Vorhaben einverstanden.
Jedem Antragstellenden wird empfohlen, Beratung in Anspruch zu nehmen
Fragen rund um die fördertechnische Seite des Aufrufs beantwortet das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW unter www.lanuv.nrw.de oder per Mail an:
Fachliche Fragen beantwortet die Effizienz-Agentur NRW.
Kontakt:
Zum EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027
Für zukunftsweisende, nachhaltige und innovative Vorhaben in Nordrhein-Westfalen steht aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 ein Investitionsvolumen von insgesamt 4,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Es speist sich aus 1,9 Milliarden EU-Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) sowie der Kofinanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen und Eigenanteilen der Projekte.
Unterstützt werden Vorhaben aus den Themenfeldern Innovation, Nachhaltigkeit, Mittelstandsförderung, Lebensqualität, Mobilität und Strukturwandel in Kohlerückzugregionen. Weitere Informationen finden Sie unter www.efre.nrw und #efrenrw.