Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) – befristeter Antragsstopp ab 7. Juli 2026
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Anträge, die nach dem 7. Juli 2026, 12:00 Uhr, eingehen, können nicht angenommen und bewertet werden. Betroffene Antragsteller werden entsprechend informiert.
Bewilligungen bereits eingereichter Anträge erfolgen, soweit die eingegangenen Anträge die Förderbedingungen erfüllen und Mittel verfügbar sind.
Auf Auszahlungen im Rahmen von bewilligten Vorhaben hat die Maßnahme keine Auswirkungen.
Vom befristeten Antragsstopp ausgenommen sind Anträge mit internationalen Partnern im Rahmen offener bilateraler und multilateraler Ausschreibungen mit anderen Ländern. Bitte wenden Sie sich für Informationen und bei Fragen zum Verfahren der Antragseinreichung an den zuständigen Projektträger.
Die Anwendung der Fristenregelung für die Beantragung der zweiten Förderphase bei Innovationsnetzwerken wird für die Dauer der Maßnahme befristet ausgesetzt.
Über die Wiederaufnahme der Antragsannahme wird in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln für 2027 und Folgejahre, die im Bundeshaushalt 2027 festgelegt werden, entschieden. Eine Aufhebung der Aussetzung der Antragsannahme wird, laut BMWE, für Anfang 2027 angestrebt.
Ansprechperson
Ich bin für Sie da