Weiterentwicklung der ERP-Förderkredite Digitalisierung und Innovation – Interview mit Daniela Derißen von der efa-Beratung Finanzierung
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Daniela, was sind die zentralen Neuerungen bei den Programmen ERP-Förderkredit Digitalisierung und ERP-Förderkredit Innovation – und welche Ziele verfolgt das Bundeswirtschaftsministerium damit?
Die KfW hat zum 1. Juli 2025 die bisherigen ERP-Förderangebote neu strukturiert und zwei eigenständige Programme eingeführt: den ERP-Förderkredit “Digitalisierung” und den ERP-Förderkredit “Innovation”. Beide Programme folgen einem dreistufigen Fördermodell (Basis, LevelUp, HighEnd), das sich am technologischen Reifegrad der Vorhaben orientiert. Ein wesentlicher Fortschritt ist die Integration direkter Zuschüsse von bis zu 5 % des Kreditbetrags bei anspruchsvolleren Projekten. Für den Digitalisierungskredit ist ein verpflichtender Digitalisierungs-Check vorgesehen, der die Förderstufe objektiv einordnet. Die Programme kommen ohne Mindestkreditvolumen aus, was gerade kleineren Unternehmen den Einstieg erleichtert. Das Bundeswirtschaftsministerium verfolgt mit der Neustrukturierung das Ziel, die digitale Transformation und die Innovationsaktivität im deutschen Mittelstand gezielt zu stärken, Investitionen in neue Technologien zu erleichtern und Unternehmen zukunftsfähig aufzustellen.
Welche Unternehmen können die beiden Förderkredite beantragen – und welche Projekte sind jeweils förderfähig?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie größere Mittelständler mit einem Gruppenumsatz von bis zu 500 Mio. Euro. Auch Freiberufler und Start-ups mit Sitz in Deutschland sowie deutsche Tochterunternehmen im Ausland können einen Antrag stellen. Förderfähig im Rahmen des Digitalisierungskredits sind unter anderem Investitionen in digitale Infrastruktur, Prozessautomatisierung, IT-Sicherheit, Softwarelösungen, Cloud-Dienste sowie Mitarbeiterschulungen zur digitalen Transformation. Der Innovationskredit richtet sich an Unternehmen mit forschungs- oder entwicklungsintensiven Vorhaben. Dazu zählen technologische Produkt- oder Prozessinnovationen, KI-Anwendungen, Forschungsvorhaben, Machbarkeitsstudien oder der Prototypenbau. Neben den Investitionskosten sind beim Innovationskredit auch betriebliche Kosten wie Personal- und Projektaufwendungen förderfähig. Beide Programme zielen auf Zukunftsfähigkeit, Wettbewerbsstärke und Nachhaltigkeit im Mittelstand ab.
Wie unterscheiden sich die beiden Programme inhaltlich und in Bezug auf die Förderbedingungen?
Beide Programme ähneln sich hinsichtlich Struktur, Kreditlaufzeiten, Zinssätzen und Förderstufen. Der Hauptunterschied liegt im inhaltlichen Fokus: Der Digitalisierungskredit richtet sich an Unternehmen, die ihre IT-Infrastruktur modernisieren, digitale Prozesse einführen oder Plattformlösungen implementieren wollen. Hier ist der Digitalisierungs-Check verpflichtend und dient der Einstufung in das passende Förderniveau. Der Innovationskredit hingegen unterstützt technologiegetriebene Vorhaben mit hohem Innovationsgrad – einschließlich Forschung, Entwicklung und Pilotprojekte. Während bei beiden Programmen LevelUp- und HighEnd-Projekte mit Zuschüssen von 3 % bzw. 5 % gefördert werden, legt der Innovationskredit besonderen Wert auf strategische Entwicklungskosten. Darüber hinaus besteht bei beiden Programmen die Möglichkeit zur 70 %igen Haftungsfreistellung für Hausbanken, was die Finanzierung deutlich erleichtert.
Welche typischen Herausforderungen erleben Antragsteller bei der Vorbereitung und Einreichung von Förderanträgen – und wie können sie sich darauf gut vorbereiten?
In der Praxis erleben wir häufig Unsicherheiten bei der Einordnung des Vorhabens: Viele Unternehmen tun sich schwer, zwischen Digitalisierung und Innovation klar zu unterscheiden. Darüber hinaus fehlt es oft an einer durchdachten Projektstruktur mit belastbarem Kosten- und Zeitplan. Die Antragsunterlagen erfordern eine umfassende Darstellung der Projektziele, -maßnahmen und erwarteten Effekte. Besonders wichtig ist die frühzeitige Einbindung der Hausbank, da sie die Bonität prüft und die Kreditbeantragung begleitet. Unternehmen sollten sich daher frühzeitig mit den Förderbedingungen vertraut machen, den Digitalisierungs-Check durchführen und mit externer Unterstützung (z. B. durch die efa) einen soliden Projektplan erarbeiten. Eine strukturierte Vorbereitung und realistische Zeitplanung sind entscheidend für eine erfolgreiche Antragstellung und Bewilligung.
Wie unterstützt die efa Unternehmen konkret bei der Antragstellung und im gesamten Förderprozess?
Die Effizienz-Agentur NRW unterstützt Unternehmen entlang des gesamten Förderprozesses – von der ersten Idee bis zur finalen Auszahlung. Wir helfen bei der Einordnung des Vorhabens in das passende Förderprogramm (Digitalisierung oder Innovation), prüfen die Förderfähigkeit und begleiten bei der Durchführung des Digitalisierungs-Checks. Zudem unterstützen wir bei der Ausarbeitung von Projektplänen, Investitionsübersichten, Finanzierungsmodellen sowie bei der Vorbereitung auf das Bankgespräch. Im weiteren Verlauf helfen wir bei der Beantragung von Zuschüssen und bei der Zusammenstellung aller notwendigen Nachweise. Auch nach der Kreditzusage stehen wir beratend zur Seite – etwa bei der Umsetzung, Dokumentation und dem Nachweis gegenüber der KfW. Unser Ziel ist es, Unternehmen praxisnah, unabhängig und strategisch wirksam durch die Förderlandschaft zu begleiten.