Kategorie: News  |  08. Juli 2026

Strompreiskompensation: EU-Kommission genehmigt zusätzliche Entlastungen für energieintensive Unternehmen

Die Europäische Kommission hat die Ausweitung der deutschen Strompreiskompensation genehmigt. Damit können rückwirkend für das Abrechnungsjahr 2025 weitere energie- und handelsintensive Branchen bei ihren Stromkosten entlastet werden. Zugleich steigt die Förderintensität für bereits beihilfeberechtigte Unternehmen. Damit können zusätzlich rund 20 weitere Branchen von der Strompreiskompensation profitieren.
Nahaufnahme einer elektrischen Umspannstation mit mehreren Isolatoren und elektrischen Komponenten, die zur Stromübertragung verwendet werden. Der Hintergrund zeigt zusätzliche Strommasten und Leitungen. © Th G/Pixabay
Die Strompreiskompensation ist ein wichtiges Instrument zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen.

Mit der Ausweitung der Strompreiskompensation nutzt die Bundesregierung die erweiterten beihilferechtlichen Möglichkeiten der Europäischen Union, um die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen zu stärken und industrielle Wertschöpfung in Deutschland zu sichern. Die Bundesregierung hatte sich auf europäischer Ebene für die Erweiterung der beihilferechtlichen Spielräume eingesetzt. Die novellierte Richtlinie wird in Kürze im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt anschließend in Kraft. Für die Durchführung des Antragsverfahrens ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt zuständig. Unternehmen können ihre Anträge für das laufende Verfahren bereits stellen.

Die Bundesregierung wird außerdem die Strompreiskompensation für die Abrechnungsjahre ab 2026 weiterentwickeln. Auch diese wird der EU-Kommission zur beihilferechtlichen Genehmigung vorgelegt werden. Ziel ist es, die nun umgesetzten Verbesserungen dauerhaft zu verankern, bürokratische Hürden weiter abzubauen und die Entlastungswirkung für die Unternehmen zu stärken.

Die Strompreiskompensation ist ein wichtiges Instrument zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen. Sie unterstützt Branchen, die im internationalen Wettbewerb stehen und gleichzeitig erhebliche Mengen Strom benötigen. Damit trägt sie dazu bei, industrielle Wertschöpfung, Beschäftigung und Investitionen in klimafreundliche Technologien am Standort Deutschland zu sichern. Gemeinsam mit dem europäischen Emissionshandel schafft sie die Voraussetzungen für eine erfolgreiche und wettbewerbsfähige Transformation der Industrie zur Klimaneutralität.

Quelle: BMUKN

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