Kategorie: News  |  05. Mai 2026

Neues Förderprogramm DigiRess Circular gestartet – erster Stichtage für Skizzeneinreichungen ist der 15. Juni

Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) unterstützt mit dem neuen Förderprogramm „Digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz und der Kreislaufwirtschaft in Unternehmen und kommunalen Einrichtungen, für zirkuläre Geschäftsmodelle sowie Start-Ups der Kreislaufwirtschaft – DigiRess Circular“ Vorhaben von Unternehmen, kommunalen Einrichtungen und Start-ups im Bereich der Digitalisierung, die zu einer schonenderen Nutzung von Ressourcen sowie einer Stärkung der Kreislaufwirtschaft beitragen.
Das Bild zeigt das Logo von "DigiRess Circular", bestehend aus einem unendlichen Symbol in Blau und Grün, neben dem Schriftzug "DigiRess" in blauer Schrift und "CIRCULAR" in grüner Schrift.

Förderziel

Damit Deutschland die ambitionierten Ressourcenschutz- und Klimaziele erreicht und die digitale Transformation der Wirtschaft, insbesondere von KMU, gelingt, müssen Ressourcenschutz, Klimaschutz und Industriepolitik Hand in Hand gehen. Das Ziel des BMUKN ist es daher, mit diesem Förderprogramm die Potenziale der Digitalisierung für mehr Ressourcenschutz und -effizienz bzw. für die Etablierung zirkulärer Wertschöpfungsprozesse zu erschließen.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Projekte, die mittels digitaler Lösungen einen effizienteren Umgang mit Ressourcen in Unternehmen ermöglichen oder zur Stärkung zirkulärer Wertschöpfungsprozesse beitragen, indem sie:

  • Ressourceneffizienz und emissionsarme Produktion steigern (zum Beispiel durch materialeffizientes oder zirkuläres Design, Einsatz von schadstoffarmen Sekundärrohstoffen, effizientere Fertigungsprozesse und intelligente Prozesssteuerung);
  • Produktlebensdauer und Nutzungsintensität erhöhen (zum Beispiel durch robustes, modulares, reparatur- und update-fähiges Design, Wartungsdienstleistungen sowie Sharing-, Miet- oder Leasingmodelle);
  • Kreislaufführung innerhalb und zwischen Unternehmen stärken (zum Beispiel durch Kaskadennutzung von Materialien, industrielle Symbiosen oder Plattformmodelle für den Handel mit schadstoffarmen Sekundärrohstoffen);
  • Wiederverwendung, Weiterverwendung, Rückführung oder Recycling gezielt fördern (zum Beispiel durch Rücknahmesysteme,
    Pfandmodelle, Recyclingkooperationen und standardisierte Rückführungsprozesse inklusive Schadstoff-Ausschleusung);
  • digitale Transparenz und Produktverfolgung sicherstellen (zum Beispiel durch Plattformen zur Wiederverwendung, digitale Produktpässe, Blockchain-Technologien oder standardisierte Nachhaltigkeitskennzeichnungen entlang der Lieferkette);
  • Nutzer- und Konsumentenverhalten durch innovative Anreizsysteme beeinflussen (zum Beispiel durch Reparaturplattformen, Informationskampagnen, Lebenszykluskennzeichnungen oder Anreizsysteme zur zirkulären Nutzung).

Die Projekte sollen dabei primär die Umsetzung konkreter Digitalisierungsmaßnahmen adressieren, die die Ressourceneffizienz und insbesondere die Kreislauffähigkeit in Unternehmen steigern. Darüber hinaus werden Projekte gefördert, die umsetzungsorientierte Lösungen für praxisrelevante Problemstellungen entwickeln, die beispielgebend sind für eine umwelt- und klimagerechte digitale Transformation der Wertschöpfung. Mit der Förderrichtlinie werden Umsetzungs- und Implementierungsvorhaben unterstützt.

Direkt zur Skizzeneinreichung

Der nächste Stichtag ist am 15. Juni 2026. Hier geht es direkt zur Skizzeneinreichung.

Ansprechperson

Ich bin für Sie da

Marcus Lodde
Marcus Lodde
Leiter Beratung Finanzierung
+49 203 378 79 58
lod@efa.nrw

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