Kategorie: News  |  29. April 2025

Koalitionsvertrag 2025: Was plant die zukünftige Bundesregierung für die Kreislaufwirtschaft?

Mit ihrem Koalitionsvertrag hat die zukünftige Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD auf 144 Seiten skizziert, wie sich die Koalitionspartner ihre politischen Vorhaben für die kommenden Jahre vorstellen – für die Kreislaufwirtschaft fällt die Bilanz gemischt aus.
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Unter der Zwischenüberschrift „Kreislaufwirtschaft“ kündigt die Regierung an, auf Grundlage der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie ein Eckpunktepapier mit kurzfristig realisierbaren Maßnahmen zu erarbeiten. In dieser Roadmap, so wurde es auf einer Veranstaltung des VDI Zentrum Ressourceneffizienz (VDI ZRE) am 11. April 2025 in Berlin dargestellt, werden unter anderem die Reform des §21 Verpackungsgesetzes, die praktikable Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung, die Einbindung des chemischen Recyclings in die bestehende Abfallhierarchie sowie Maßnahmen zur Abfallvermeidung, zur Förderung von Rezyklateinsatz und zur Stärkung von Shared Economy-Konzepten genannt – hierbei wird auch stark auf digitale Methoden gesetzt. Zudem soll die Genehmigung für den Betrieb von Anlagen der Kreislaufwirtschaft vereinfacht werden. 

Auch die Optimierung der Abfallsammlung bei Batterien und Elektrogeräten sowie die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung im Textilbereich stehen auf der Agenda. Im Bauwesen plant die Koalition, Recycling-Baustoffe stärker in die Anwendung zu bringen und eine entsprechende Abfallende-Regelung in der Ersatzbaustoffverordnung zu verankern.

Trotz dieser Vorhaben bleibt der Abschnitt zur Kreislaufwirtschaft im Gesamtpaket des Koalitionsvertrags knapp. „Mit einer  konsequenteren Entwicklung in Richtung einer Circular Economy wären in Hinblick auf die Ressourcenschonung, den Klimaschutz und die Verbesserung der wirtschaftliche Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit größere Vorteile für die heimische Wirtschaft zu erreichen“, betont Dr. Peter Jahns, Leiter der Effizienz-Agentur NRW. „Die Kreislaufwirtschaft im Sinne der Circular Economy ist ein zentrales Element für nachhaltiges Wirtschaften. Sie bietet nicht nur ökologische Vorteile, sondern stärkt auch die Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie durch Ressourcenschonung und Innovationskraft“, so Dr. Jahns weiter. Hoffen lasse die Ankündigung, die Forschung im Bereich Kreislaufwirtschaft zu verstärken. 

Berichtspflichten auf dem Prüfstand

Die zukünftige Bundesregierung will sich auf EU-Ebene für eine Überprüfung der Berichtspflichten im Bereich der Kreislaufwirtschaft einsetzen und auf nationaler Ebene die Notwendigkeit und Angemessenheit von Berichtspflichten prüfen.

Lieferkettengesetz entfällt

Vom 2023 eingeführten deutschen Lieferkettengesetz will die künftige Koalition wieder Abstand nehmen und diese durch eine neue europäische Regelung, die größtenteils bereits vorliegt, ersetzen. 

Unterstützung für den Klimaschutz

Union und SPD planen darüber hinaus, die Entwicklung klimafreundlicher Produkte zu unterstützen, zum Beispiel mit Quoten für die emissionsfreie Stahlproduktion oder für klimafreundlicheres Gas. Förderprogramme für den klimafreundlichen Umbau der Industrie sollen fortgeführt werden - zum Beispiel Klimaschutzverträge. Dabei übernimmt der Staat zunächst die Mehrkosten für neue Verfahren. Ein Kriterium für eine solche Förderung soll die Standortsicherung sein.

Digitalisierungsinitiative zur Schließung von Stoffkreisläufen

Im weiteren Verlauf des Koalitionsvertrags taucht das Thema Kreislaufwirtschaft noch an anderer Stelle auf – etwa im Kontext „Rohstoffe“. Hier wird angekündigt, den Primärrohstoffverbrauch zu reduzieren, Stoffkreisläufe zu schließen und eine Digitalisierungsinitiative in diesem Bereich zu starten. Zusätzlich sollen rechtliche Rahmenbedingungen für die Gewinnung heimischer und europäischer Rohstoffe erleichtert und ein nationaler Rohstofffonds mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet werden.

Der Koalitionsvertrag 2025 enthält durchaus konkrete Ansätze für eine zukunftsorientierte Kreislaufwirtschaft. Doch gemessen an ihrer systemischen Bedeutung bleibt die Umsetzung im Vertrag eher übersichtlich. Ob der angekündigte Maßnahmenmix ausreicht, um eine ökologische Transformation in Richtung einer echten Circular Economy voranzutreiben, wird sich in der Umsetzung zeigen müssen.

„Es wird deutlich, dass der Ansatz der Circular Economy, der der Kreislaufwirtschaftsstrategie des Bundes zugrunde liegt, ein engagiertes Zusammenarbeiten aller Beteiligten erfordert, um einen gesamtgesellschaftlichen Nutzen in Form von nachhaltigem Konsum, Beschäftigung und wirtschaftlicher Entwicklung zu erzielen“, so Dr. Jahns.