Bundesregierung: Klimaschutzprogramm 2026 als strategische Weichenstellungen zur Erreichung der Klimaneutralität
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Das Klimaschutzprogramm 2026 der Bundesregierung umfasst insgesamt 90 Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität in Deutschland. Zu den Maßnahmen zählen:
- Der künftige Einsatz klimaneutraler Brennstoffe in Kraftwerken und die weitere Flexibilisierung des Stromsystems,
- die Elektrifizierung von Verkehr und Wärmeerzeugung,
- Kreislaufwirtschaftsmaßnahmen und die CO2-Abscheidung und Speicherung in Industrieprozessen.
Für die Umsetzung der Maßnahmen werden von 2027 bis 2030 insgesamt acht Milliarden Euro zusätzlich bereitgestellt, um gezielt den laufenden strukturellen Umbau vieler Unternehmen zu stabilisieren und zu beschleunigen.
Im Detail bedeutet das: 67 dieser Maßnahmen werden in den Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr und Landwirtschaft veranlasst. Damit können im Jahr 2030 circa 27 Millionen Tonnen an klimaschädlichen CO2-Emissionen zusätzlich vermieden werden.
Details für die Industrie
Geplante Fördermaßnahmen, die auf Lösungen der Dekarbonisierung, Elektrifizierung, Energieeffizienz und Digitalisierung, der Kreislaufwirtschaft sowie dem Einsatz von Wasserstoff und seinen Derivaten sowie auf der Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2 aufbauen (vgl. Kapitel 3.3):
1. Neues Instrument zur Investitionsförderung für industrielle Dekarbonisierung
- Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2027 entwickelt das BMWK ein neues Förderinstrument, das Investitionen in die Dekarbonisierung der Prozesswärme und Elektrifizierungstechnologien – insbesondere Wärmepumpen – unterstützt.
- Die Ausgestaltung erfolgt gemeinsam mit BMUKN und BMF sowie unter Einbindung von Experten und Stakeholdern.
- Das Instrument soll in bestehende Programme wie Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK), Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) oder CO2-Differenzverträge (CCfD) integriert werden, um maximale Wirksamkeit zu erzielen.
2. Weiterführung und -entwicklung des Förderprogramms EEW
Das Programm „Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) wird vereinfacht, ausgeweitet und bis mindestens 2032 fortgeführt.
Zentrale Weiterentwicklungen:
- Bürokratieabbau: vereinfachte Antragstellung, neue Modulstruktur, Streichung der komplexen Investitionsmehrkostenberechnung (IMK).
- Erweiterte Förderung: stärkere Unterstützung für Schlüsseltechnologien wie Energiespeicher oder elektrische Prozesswärme.
- Skalierung erfolgreicher Elemente: z. B. des besonders effizienten Förderwettbewerbs.
- Förderung umfasst weiterhin erneuerbare Prozesswärme, Digitalisierung, Elektrifizierung sowie Transformationskonzepte.
Ziel ist es, zusätzliche Potenziale zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft zu heben.
3. Stärkung der Investitionsförderung für die Kreislaufwirtschaft
Um die deutsche Wirtschaft beim Übergang zu zirkulären Technologien und Geschäftsmodellen zu unterstützen, werden mehrere neue Programme gestartet:
Neues Programm „Zukunft Kreislaufwirtschaft“ im Rahmen des Klima- und Transformationsfonds (KTF)
- Förderung von Pilotanlagen und Demonstrationsvorhaben
- Unterstützung für Start-ups und zirkuläre Wirtschaftsmodelle
Programm „DigiRess Circular“
- Förderung insbesondere für KMU zur Digitalisierung von Ressourceneffizienz- und Kreislaufwirtschaftsprojekten
KI-basierte Innovationsförderung
- Einführung praxisorientierter Challengesysteme im Rahmen der KI-Leuchttürme
- Green AI Hub: Umsetzung marktnaher KI-Lösungen direkt in Unternehmen
- THG-Einsparungen werden mithilfe des Webtools ESTEM (Einfache standardisierte Vorgehensweise zur Ermittlung eingesparter Treibhausgas-Emissionen von Projekten zur Materialeffizienz) standardisiert berechnet
Es werden sowohl direkte Treibhausgasreduktionen durch geförderte Projekte als auch langfristige indirekte Einsparungen durch zusätzliche Unternehmensinvestitionen erwartet.
Quelle: https://www.bundesumweltministerium.de/download/klimaschutzprogramm-ksp-2026
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