Kategorie: News  |  09. Januar 2026

Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK): Zweiter Förderwettbewerb für innovative Dekarbonisierungsprojekte gestartet

Das Bundeministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat einen zweiten Förderaufruf im Rahmen der Richtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ gestartet. Damit öffnet sich das nächste Förderfenster für Investitionen oder Entwicklungen von CO2-armen Produktionsverfahren. Entsprechende Teilmodule im BIK-Programm werden vom Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) betreut. Unternehmen haben jetzt zwei Monate Zeit, ihre Vorhabenskizzen einzureichen.
Ein Schubboot fährt auf einem Fluss vorbei an einer großen Industrieanlage mit hohen Kühltürmen und mehreren Gebäuden. Der Hintergrund zeigt eine Vielzahl von Rohrleitungen und Schornsteinen, die Dampf abgeben, während die Abendsonne die Szene beleuchtet. © Pixabay Thomas G.
Skizzen für BIK-Teilmodule können bis zum 28. Februar 2026 eingereicht werden.

Der zweite Call zur Förderung von innovativen Projekten für CO2-arme Produktionsverfahren der BIK ist am 06. Januar 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Gefördert werden Investitionsvorhaben zur Dekarbonisierung der Industrie sowie deren Erforschung und Entwicklung. Der Aufruf des Bundeswirtschaftsministeriums gilt im vom KEI betreuten Modul 1 der BIK ausschließlich für die Teilmodule 1und 3. Die Grundlage für die Bezuschussung bildet die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU-Kommission. Auch für das 2. Modul der BIK ist der zweite Förderaufruf zeitgleich gestartet. Alle Infos zur damit verbundenen Förderung von CCU/S-Technologievorhaben sind beim zuständigen Projektträger Jülich – PtJ zu finden.

Skizzen für BIK-Teilmodule bis 28. Februar 2026 einreichbar

Mit dem erfolgten Aufruf hat der zweite Förderwettbewerb für die AGVO-Teilmodule begonnen. Unternehmen haben nun knapp zwei Monate Zeit, die Skizzen für ihre Vorhaben einzureichen. Nach dem Ablauf der Frist am 28. Februar 2026 werden alle eingereichten Skizzen vom Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) begutachtet und anhand der Auswahlkriterien bewertet. Die maximale Förderhöhe beträgt bei Investitionsvorhaben (Teilmodul 1) 30 Millionen Euro sowie bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (Teilmodul 3) 35 Millionen Euro pro Unternehmen.

Das KEI als ein Geschäftsbereich der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) ist Projektträger für das Modul 1 „Vorhaben zur Dekarbonisierung der Industrie inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung“ der BIK. Angesprochen werden damit in Deutschland niedergelassene Industrieunternehmen, die Anlagen mit industriellen Prozessen planen oder betreiben und mindestens 40 Prozent ihrer CO2-Emissionen in der Produktion durch Investitionen einsparen wollen. Adressaten sind die Unternehmen der energieintensiven Grundstoffindustrie, wie etwa Stahl-, Chemie-, Glas-, Keramik-, Papier-, Zement- oder Kalkproduzenten. Die Förderung ist aber ausdrücklich nicht auf diese Bereiche beschränkt.

Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ adressiert zielgenau den industriellen Mittelstand. Die Fördermöglichkeiten starten ab einer Projektgröße von 500.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und einer Million Euro für große Unternehmen. Bei einem Projektvolumen von mehr als 15 Millionen Euro ist eine Kofinanzierung des jeweiligen Bundeslandes in Höhe von 30 Prozent vorgesehen.
 

Quelle: Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI)