Kategorie: Beratung Finanzierung, News  |  05. März 2025

Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK): Zweiter Call für Investitionsvorhaben zur Dekarbonisierung gestartet

Das Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat einen zweiten Förderaufruf im Rahmen der Richtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ gestartet. Damit öffnet sich ein weiteres Förderfenster für Investitionen zur Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse durch Elektrifizierung oder Wasserstoffnutzung. Dieses Teilmodul im BIK-Programm wird vom Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) betreut. Unternehmen haben jetzt zweieinhalb Monate Zeit, ihre Vorhabensskizzen einzureichen.

Der zweite Call für die Förderung von Dekarbonisierungsprojekten (Teilmodul 2 im Modul 1) der BIK ist am 28. Februar 2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Der Aufruf des Bundeswirtschaftsministeriums gilt ausschließlich für das Teilmodul 2. Darüber können Investitionsvorhaben, die Wasserstoff oder daraus gewonnene Brennstoffe nutzen oder Produktionsprozesse elektrifizieren, bezuschusst werden. Die Grundlage bildet der sogenannte „TCTF“ (Temporary Crisis and Transition Framework) als befristeter Krisen- und Übergangsrahmen, mit dem die EU-Kommission grüne Technologieförderung für eine klimaneutrale Wirtschaft beschleunigen möchte.

Skizzen für BIK-Teilmodul bis 15. Mai einreichbar

Mit dem erfolgten Aufruf hat der zweite Förderwettbewerb für das TCTF-Teilmodul begonnen. Unternehmen haben nun zweieinhalb Monate Zeit, die Skizzen für ihre Vorhaben einzureichen. Nach dem Ablauf der Frist am 15. Mai 2025 werden alle eingereichten Skizzen vom Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) begutachtet und anhand der Auswahlkriterien bewertet. Die maximale Förderhöhe beträgt 200 Millionen Euro pro Zuwendungsempfänger.

Das KEI als ein Geschäftsbereich der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) ist Projektträger für das Modul 1 „Vorhaben zur Dekarbonisierung der Industrie inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung“ der BIK. Angesprochen werden damit in Deutschland niedergelassene Industrieunternehmen, die Anlagen mit industriellen Prozessen planen oder betreiben und mindestens 40 Prozent ihrer CO2-Emissionen in der Produktion durch Investitionen oder Forschungsprojekte einsparen wollen. Adressaten sind die Unternehmen der energieintensiven Grundstoffindustrie, wie etwa Stahl-, Chemie-, Glas-, Keramik-, Papier-, Zement- oder Kalkproduzenten. Die Förderung ist aber ausdrücklich nicht auf diese Bereiche beschränkt.

Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ tritt neben das Instrument der Klimaschutzverträge und adressiert zielgenau den Mittelstand. Die Fördermöglichkeiten starten ab einer Projektgröße von 500.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und einer Million Euro für große Unternehmen. Bei einem Projektvolumen von mehr als 15 Millionen Euro ist eine Kofinanzierung der Bundesländer in Höhe von 30 Prozent vorgesehen. Die im August 2024 in Kraft getretene Richtlinie ist ein Nachfolgeprogramm zur „Dekarbonisierung in der Industrie (DDI)“, welches das unter dem Dach der ZUG agierende KEI bereits umgesetzt hat. Insgesamt stehen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel für die gesamte Programmlaufzeit bis 2030 rund 3,3 Milliarden Euro zur Verfügung.

KEI veranstaltet Skizzenworkshop am 9. April

Als Hilfestellung für das Erstellen und Einreichen von BIK-Vorhabensskizzen im 2. Call bietet das Kompetenzzentrum einen Workshop an. Die digitale Infoveranstaltung findet am Mittwoch, 9. April 2025, von 10 bis 12 Uhr, statt. Unternehmen erhalten in der Veranstaltung einen Überblick zum Teilmodul 2 des Modul 1 der BIK-Förderung. Fachleute des KEI und BMWK informieren zum konkreten Zeitplan, Inhalten und erläutern die einzelnen Phasen an Fallbeispielen.

Weitere Informationen sowie die Anmeldemöglichkeit sind hier zu finden: TCTF-Skizzenworkshop


Alle Informationen und Ansprechpersonen für interessierte Unternehmen finden Sie auf der KEI-Website im Bereich „Förderung“: www.klimaschutz-industrie.de 

Quelle: KEI

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