Bericht zum Klimaschutzgesetz NRW: Ressourcenschutz ist wichtiger Schlüssel für eine klimaneutrale Wirtschaft
© Landtag NRW/Wolfgang Heuer
Das Klimaschutzgesetz hebt ausdrücklich hervor, dass die Schonung natürlicher Ressourcen und eine effizientere Nutzung von Materialien wesentliche Hebel für den Klimaschutz sind. Gerade für Unternehmen – insbesondere kleine und mittlere Betriebe – bietet dieser Ansatz große Potenziale: weniger Materialeinsatz, geringere Kosten und mehr Wettbewerbsfähigkeit bei gleichzeitig reduziertem CO₂-Ausstoß.
Der aktuelle Bericht hebt in diesem Zusammenhang die Angebote der efa hervor. Dazu zählen unter anderem die Beratung Ressourcenschonung, die Begleitung von Unternehmenskooperationen entlang von Wertschöpfungsketten sowie die Unterstützung bei der Entwicklung zirkulärer Produkte und Geschäftsmodelle. Zudem wird der neue Landespreis Ressourcenschonung genannt, der im November 2025 erstmals in Düsseldorf durch NRW-Umweltminister Oliver Krischer verliehen wurde.
Zum Klimaschutzgesetz NRW
Der nordrhein-westfälische Landtag hatte 2021 das bis dahin ehrgeizigste Klimaschutzgesetz eines Bundeslandes verabschiedet. Kern ist die Verpflichtung, 2045 treibhausgasneutral zu wirtschaften. Auf dem Weg dahin sollen die Emissionen bis 2030 im Vergleich zum Jahr 1990 um 65 Prozent und bis 2040 um 88 Prozent sinken.
2023 hatte die schwarz-grüne Landesregierung im Rahmen ihres ersten Klimaschutzpakets auch Eckpunkte für eine Novellierung des Klimaschutzgesetzes NRW vorgelegt.
Zentrale Schwerpunkte sind dabei die Energie- und Wärmewende, der konsequente Ausbau erneuerbarer Energien, die klimaneutrale Transformation der Industrie, der Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft, emissionsarme Mobilität sowie Maßnahmen in Landwirtschaft und Landnutzung.